Als Arbeitnehmer erhalte ich jeden Monat von meinem Unternehmen eine Lohnabrechnung. Der Bruttolohn sieht immer nach einem tollen Einkommen aus, doch wenn man anschließend auf der Lohnabrechnung weiter nach unten schaut und sieht welche Abzüge vom Bruttolohn noch geschehen bleibt ganz unten der Nettolohn zurück, der immer deutlich geringer ist als der Bruttolohn. so ist ein Posten die man auf jeder Lohnabrechnung aber auch auf jeder Jahressteuer Berechnung aus Kapitalerträgen findet der Solidaritätszuschlag. Dieser im Volksmund gerne Soli genannte Posten auf der Lohnabrechnung wurde im Jahr 1991 eingeführt, um zusätzliche finanzielle Mittel für den wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer eingeführt.
Soli beträgt 5,5%
Der Solidaritätszuschlag wird mit einer Höhe von 5,5 % erhoben, allerdings nicht wie viele glauben auf den Bruttolohn sondern auf die zu zahlende Lohnsteuer. Ebenso ist es bei Kapitalanlagen, aus denen man Zinsgewinne erwirtschaftet. Nehmen wir zum Beispiel an aus einer Kapitalanlage werden 100 € an Zinsen erwirtschaftet. Da sämtliche Freibeträge durch andere Kapitalanlagen ausgeschöpft sind sich hier zunächst einmal mit 25 € die Abgeltungssteuer zu Buche. Diese wird direkt von der Bank oder dem Unternehmen, das die Kapitalanlage betreut zurückgehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Auf diese 25 € wird nun mit 5,5 % der Solidaritätszuschlag erhoben. dadurch ergibt sich eine komplette Abgabe in Höhe von 26,38€ wie das Unternehmen ein behält und direkt an das Finanzamt weitergeben.
Soli auf der Lohnabrechnung
Bei der Lohnabrechnung ist es schließlich genauso. Die Lohnsteuer wird mitsamt dem darauf berechneten Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Dadurch sollen Angestellte wie ich gar nicht erst in die Versuchung kommen, die Steuern und den Solidaritätszuschlag einzubehalten.
Donnerstag, 24. März 2011
Solidaritätszuschlag berechnen
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